Aktenzeichen
Die Aktenzeichen der Gerichte haben eine Systematik, die im folgenden erläutert ist.
Vorab Beispielhaft ein paar typische Aktenzeichen
709 O 367/06
5 StR 231/03
XII ZR 17/04
6 C 81/05
Üblicherweise werden auf der ersten Seite des Urteils das entscheidende
Gericht, das Datum der Entscheidung und das Aktenzeichen angegeben.
Beispiel: Amtsgericht
Pinneberg Urteil vom 5. Mai 1998 - 63 C 4/98
Das Aktenzeichen gibt Aufschluss über verschiedene Daten: Die erste Zahl links bezeichnet beim Amtsgericht die betreffende Abteilung, in der die Sache bearbeitet wird, und beim Landgericht die Kammer, die für die Entscheidung zuständig ist. Bei den Buchstaben handelt es sich um sogenannte Registerzeichen, die im Schönfelder (Deutsche Gesetzessammlung) im Anhang I abgedruckt sind. Anhand dieses Registerzeichens können die Art des Verfahrens sowie das entscheidende Gericht bzw. die entscheidende Behörde abgelesen werden. Danach steht "C" für allgemeine Zivilsachen beim Amtsgericht und "O" für allgemeine Zivilsachen beim Landgericht. Die Zahl hinter dem Strich bezeichnet das Jahr, in dem die Sache beim entscheidenden Gericht eingegangen ist. Jede eingehende Sache enthält eine fortlaufende Nummer, die vor der Jahreszahl angegeben wird.
Demzufolge hat das Aktenzeichen unseres Beispiels folgende Bedeutung:
die 4. Zivilsache im Jahr 1998 in der Abteilung 63 des Amtsgerichts Pinneberg.
Quelle: Online-recht.de
BGH
Bei den Aktenzeichen der Zivilsenate werden die römischen
Zahlen durch Großbuchstaben dargestellt, z.B. "XII ZR 17/04".
Anders bei den Aktenzeichen der Strafsenate z.B.
"5 StR 231/03".
Immer sind die Leerstellen mit einzugeben.